Alexander Pfeffel und ich haben uns am Montag endlich mal wieder für einen kleinen aber feinen Podcast getroffen. Die Themen, die wir angesprochen haben, waren wie immer recht vielfältig. Hier eine kleine Liste: 00:01) Das Buch von Doris Laura Heneis und Barbara Huber: Urheberrecht für Fotografen (Nein, kein Affiliate-Link, das machen wir für eine Freundin), eine kleine Einführung ins Urheberrecht und wie es FotografInnen in ihrer Profession betrifft. 07:30) Hab ich als Fotograf schon mal einen Rechtsanwalt bemüht? Ja und ja, wie wir im Gespräch draufkommen, bei Inkassoverfahren und Kundeninsolvenz. 11:00) Wie gehe ich mit der Bildübergabe an den Kunden um und stelle die Bezahlung sicher? Kann ich das über einen Online-Shop sicherstellen? 17:00) Das neue Apple MacBook Pro? Ist das was für Fotografen? Ein wenig Apple-Geschichte. Wie stimmt Kamera und Computer überein? Videoschnitt am Notebook – geht das irgendwie? Wo bringt mir mein Geld am meisten Leistung? 24:00) Ein wenig zu Backup und Datenhandling. 31:30) Neues Equipment & Black Friday: Nikkor 58mm f1.4, Datacolor SpyderCheckr, Datacolor SpyderLenscal 36:45 (eine kleine Unterbrechung 🙂 ) 39:30) Sirui EPS-Serie, LowePro ProTactic 450 AW 42:00) Kritik an den Peak Design-Rucksäcken, Wie montiert man ein Stativ ordentlich? Problem mit “schwerem Gerät” wie dem Manfrotto 405 Getriebeneiger, der 1,6kg auf die Waage bringt. 43:45) Martin plant neues Fotostudio, Alexander auch. Was soll in ein neues Studio rein? Auch eine Dunkelkammer? Alexander nutzt nur noch Dauerlicht. Dauerlicht vs. Blitz 53:30) Filmlicht 56:50) Familienportrait in Kombination mit Einzelbildern, wie gehe ich vor? Falls ihr Fragen habt zu …
Daten’Netz’Politik 2013
Am Wochenende ist wieder Kongress: Daten’Netz’Politik 2013 (#DNP). Der Schwerpunkt liegt dieses Jahr beim Thema Urheberrecht. Eine Reihe an Vorträgen und Workshops dazu sind vor allem am Samstag gebündelt. vibe.at übernimmt in vielen Veranstaltungen die Leitung. Grundtenor des Kongresses bleibt aber der Datenschutz, dessen rechtliche Grundlage in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Angesicht des NSA-Spitzelskandals ein wenig höhnisch klingt: Artikel 8 Schutz personenbezogener Daten (1) Jede Person hat das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten. (2) Diese Daten dürfen nur nach Treu und Glauben für festgelegte Zwecke und mit Einwilligung der betroffenen Person oder auf einer sonstigen gesetzlich geregelten legitimen Grundlage verarbeitet werden. Jede Person hat das Recht, Auskunft über die sie betreffenden erhobenen Daten zu erhalten und die Berichtigung der Daten zu erwirken. (3) Die Einhaltung dieser Vorschriften wird von einer unabhängigen Stelle überwacht. Dass hier ziemlich viel darunter fällt, ist durch die Klarheit der Formulierung einfach zu erkennen. Die Komplexität entsteht erst mit dem Versuch der Anwendung des geltenden Grundrechts in Realsituationen. Da happerts dann aber gründlich. Seit Monaten können wir das in den Medien hören und lesen. Edward Snowden ist es zu verdanken, das Grundmaterial für diese Diskussion zu liefern. Erschreckend ist, weil leichtfertig die Unterwanderung demokratischer Grundwerte durch gewählte VertreterInnen in Regierungsämtern hingenommen wird. Das beste Beispiel dafür ist die Reaktion der deutschen Regierung auf das Fakt, dass die NSA auch bundesdeutsche Staatsbürger bespitzelt. Man nimmt es zur Kenntnis. Dass der BND auf Geheimdienstebene mit der NSA über Datenlieferungen verhandeln kann, …
ACTA, das Urheberrecht, die EU und das Internet
Der Kongress Daten.Netz.Politik 2012 hat gestern Mittag begonnen mit einer Podiumsdiskussion zum Kernthema der Veranstaltung: Wie beeinflusst das bestehende Urheberrecht den Umgang mit den Möglichkeiten des Internets, was kann oder sollte man tun, um geltendes Recht an den bestehenden digitalen Rahmen anzupassen, was ACTA damit zu tun gehabt hat und warum CETA ein genauso großes Problem darstellt. Am Panel waren der Moderator Markus Stoff, MEP Eva Lichtenberger von den Grünen, der fraktionslose MEP Martin Ehrenhauser, leider nicht die MEP Evelyn Regner, die kurzfristig abgesagt hat, Marie Humeau von European Digital Rights und ein virtueller MEP Othmar Karas, dessen Videobotschaft als Antithese die Diskussion eröffnet hat. Für Karas stellt die Idee hinter ACTA grundlegend kein Problem dar, dass ein Anti-Produktpiraterie-Handelsabkommen Waren aller Art vor Fälschungen schützen möge. Er sieht das Grundkonzept als sinnvoll, da durch Produktfälschungen erheblicher monetärer Schaden entsteht, wie auch das Vertrauen der Bevölkerung an der Echtheit der Waren schwindet. Ein starkes Urheberrecht stärkt die Wirtschaft, sagt Karas und sieht die Aufgabe der EU darin, Unternehmen und KundInnen zu schützen. ACTA hätte zu diesem Schutz einen Beitrag geleistet. Arbeitspläze werden dadurch geschaffen, dass das Urheberrecht stringent ist, sagt Karas. Das Scheitern der Vorlage sieht er als die Chance, das Urheberrecht besser zu gestalten und die individuellen Rechte, seien es jene natürlicher Personen oder Rechtspersonen, zu schützen. Eine neue Lösung soll hier angestrebt werden, die auch Transparenz verordnet. Lichtenberger bringt ein wesentliches Argument gegen eine übergreifende rechtliche Lösung zur Produktpiraterie: fehlende Differenzierung. Kann ich physisches, materielles und geistiges Eigentum gleich …